Bezahlt ein Arbeitgeber nicht den Mindestlohn, beschäftigt er Mitarbeiter "schwarz" oder zahlt zwar den Lohn korrekt, führt er Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nur teilweise ab, macht er sich strafbar und haftet für die Nachzahlungen? Was ist bei Scheinselbstständigkeit? Wie sieht es für die Mitarbeiter aus? Die Antworten gibt es in dieser Folge.