Wann darf man gegen den Willen des Berechtigten in einen Hausrechtsbereich eindringen und damit straffrei Hausfriedensbruch nach § 123 StGB begehen? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Sachsen Anhalt beschäftigen und kam meiner Meinung nach zu einer gleich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbaren Entscheidung, die auch für Sicherheitsmitarbeiter schwerwiegende Konsequenzen haben könnte.
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Link zum Urteil:
Hausfriedensbruch nicht strafbar