Ist ein Sicherheitsmitarbeiter, der die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfolgreich absolviert hat eine Fachkraft? Kann ein Bildungsträger das ohne eine entsprechende Prüfung vor einer neutralen Stelle wie der IHK bestätigen?
Das und eine weitere Frage zum Thema "Pause in der Sicherheitsbranche" erläutere ich in Folge 133 im Podcast für Schutz und Sicherheit.
Jetzt reinhören!
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Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de
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Youtubekanal der Akademie für Sicherheit
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Sachkundeprüfung § 34a GewO - Onlinevorbereitung mit über 600 Testfragen:
http://www.sachkun.de
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Literatur zu Lehrgängen in der Sicherheitsbranche:
http://www.verlagshaus-zitzmann.de
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Webinare zu Aus- und Weiterbildungen in der Sicherheitsbranche:
http://www.zitzmann.edudip.com
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Digitale Karteikarten zur Prüfungsvorbereitung in der Sicherheitsbranche:
http://www.verlagshaus-zitzmann/lernkarten-karteikarten-digital
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Sicherheitslexikon:
http://www.wiki-fuer-schutz-und-sicherheit.de
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