Seit dem 01.04.1996 muss jeder, der als Selbstständiger oder Arbeitnehmer für ein privates Sicherheitsunternehmen tätig werden möchte, an der Unterrichtung nach § 34a GewO teilnehmen oder eine höhenwertige anerkannte Qualifikation nachweisen. Dies Folge bietet einen Überblick über alles, was man zur Unterrichtung wissen muss.